Letzte Hoffnung Denkmalschutz?

Nachdem also unsere bisherigen Bemühungen alle vergeblich waren, fragten wir uns nun: Hat eventuell die zuständige untere Denkmalbehörde in Fulda, die bei der Umsetzung des Gestaltungskonzeptes des neuen Kirchplatzes im Jahr 2012 mit eingebunden war, eine Möglichkeit, wenigstens gegen das verschlossene Tor zum Kirchplatz hin einzuschreiten?

Nachdem zunächst längere Zeit nichts passierte, ging ein Brief an die Amtsleiterin Frau Kohlmann, in dem es u.a. heißt:

 

"... Daher in Kürze zu Ihrer Erinnerung nochmals die Fakten:

Die evangelische Kirchengemeinde hat eigenmächtig aus eher nichtigem Anlass durch bauliche Maßnahmen in Form von verschlossenen Toren Veränderungen am Erscheinungsbild des Kirchplatzes bewirkt. Ohne Beteiligung des Denkmalschutzes, der die Neugestaltung fachlich begleitet hatte, wurde damit das offene Gestaltungskonzept für den Platz mit drastischen Folgen unterlaufen. Der eigens behindertengerecht gestaltete Durchgang zwischen Platz und Kirche hat durch die Schließung jeglichen Sinn verloren. Die Sperrung blockiert nicht nur den Zugang zum Außengelände der Kirche sondern auch die Benutzung des historischen Abkürzungsweges über die Mühltreppe. ..."

Die Fuldaer Denkmalbehörde versprach, zu prüfen, ob sie befugt und willens ist, in dem vorliegenden Fall einzugreifen. Man wird sehen!

"Die Hoffnung stirbt zuletzt" !

 

Stellungnahme der Denkmalbehörde:

Am 14. September 2017 schrieb Frau Kohlmann, die Leiterin der unteren Denkmalbehörde in Fulda:

 

Sehr geehrte Frau Sternberg-Siebert,

 

nach Recherchen in verschiedenen Richtungen kann ich zu der von Ihnen geschilderten Problematik folgende Stellungnahme abgeben:

 

... Die rechtliche Situation stellt sich so dar, dass die ev. Kirchengemeinde als Eigentümer des Kirchengrundstücks berechtigt ist, den Zutritt zu diesem zu erlauben oder zu verweigern. Ein Kirchengrundstück ist nicht notwendigerweise zu jeder Zeit öffentlich zugänglich zu machen.

Die Planung der Platzgestaltung sieht nicht ausdrücklich die Schließung der Maueröffnungen durch Tore vor, ist jedoch andererseits nicht so ins Detail gehend ausgearbeitet, dass die Montage von Toren ausgeschlossen werden kann. Denkmalfachlich sind die Tore in ihrer formal einfachen Gestaltung nicht zu beanstanden.

 

Dass diese Situation für die Nutzer und Anlieger unbefriedigend ist, können wir nachvollziehen. Eine Änderung dieser Situation ist jedoch nur auf politischem / gesellschaftlichem Wege möglich, indem eine Auseinandersetzung mit allen Beteiligten (Kirchenvorstand, privater Eigentümer, Gemeindeverwaltung etc.) geführt wird. Das zur Verfügung stehende denkmalschutzrechtliche Instrumentarium ist dafür leider nicht geeignet.

Ich bitte um Verständnis und darum, die rechtlichen Gegebenheiten zu akzeptieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dipl.-Ing. Eva Kohlmann

Nachspiel

Liebe Mitstreiter,

 

Frau Kohlmann hat geantwortet wie befürchtet: Ausgang der ganzen Mühen und Verrenkungen um die Mühltreppe wie beim "Hornberger Schießen"! Seit dem Gespräch mit Frau Kohlmann habe ich das auch kommen sehen, wir haben keine wirklichen Unterstützer in den oberen Rängen! Ich muss auch sagen, ich bin's jetzt endgültig leid, meine Kraft und Zeit in dieses unsinnige Theater zu investieren. Der Schlüssel liegt bei der Kirche, sonst nirgends.

Der Kirchenvorstand samt Vorsitzendem hat keinerlei Bauchschmerzen dabei, einer einzelnen Familie das Durchschreiten ihres ach so geheiligten Eigentums zu erlauben, es aber dem übrigen Volk zu verwehren - auch keinen Mut, Familie KHH den Durchgang ebenfalls (um der Gleichbehandlung willen) zu verwehren. Behandelte die Kirche alle gleich, wäre das Problem vom Tisch, denn KHH ist auf den Durchgang angewiesen.

Der Artikel des Grundgesetzes "Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" ist unseren Kirchenleuten offensichtlich kaum bekannt und erst recht keine Verpflichtung.

Auch sonst scheren sich weder Privatpersonen noch Ämter darum. Dabei sollte gerade die Kirche die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ernst nehmen und danach handeln. Meine Einschätzung ihr gegenüber ist wieder einmal bestens bestätigt worden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpflichtigkeit_des_Eigentums

 

Das wars also! Traurig, traurig!

Herzliche Grüße

Elisabeth

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Sehr geehrte Frau Kohlmann,
danke für Ihre Stellungnahme, habe, ehrlich gesagt, auch keine Unterstützung von Ihnen erwartet!
Beste Grüße
Elisabeth Sternberg-Siebert

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Frau K. fühlte sich angegriffen und antwortete:

 

Sehr geehrte Frau Sternberg-Siebert,

 

dass Sie enttäuscht sind, kann ich nachvollziehen, trotzdem kann ich Ihre Antwort so nicht stehen lassen.

 

Meine Unterstützung bestand darin, zur Klärung des Falles beizutragen, das habe ich durch Gespräche mit Denkmalschutz- und Baurechtsfachleuten getan. Dass das erwünschte Ergebnis dabei nicht erreicht wurde, war – so hatte ich Ihnen schon beim Ortstermin angedeutet – zu erwarten. Trotzdem habe ich Arbeitszeit investiert und alle Möglichkeiten in Erwägung gezogen und fachlich diskutiert.

 

Es ist aber auch bei bestem Willen nicht möglich, mit den gesetzlichen Mitteln des öffentlichen Rechts – und nur diese stehen uns zur Verfügung – den von Ihnen formulierten Anspruch durchzusetzen, da kein Verstoß gegen öffentliches Recht (Hessische Bauordnung und Hessisches Denkmalschutzgesetz) vorliegt, der zu ahnden wäre. Einen solchen zu konstruieren stehen wir bei allem Verständnis für Ihr Anliegen nicht zur Verfügung.

 

Sie jedoch haben als Privatperson / oder Bürgerinitiative alle privatrechtlichen sowie politischen Möglichkeiten der Auseinandersetzung, um einen gesellschaftlichen Konsens zu versuchen. Wie Sie richtig festgestellt haben,  „der Schlüssel liegt bei der Kirche“.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Mitstreitern, dass Sie eine Form der Auseinandersetzung finden, die Sie in der Sache weiterbringt und verbleibe mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

Dipl.-Ing. Eva Kohlmann

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Sehr geehrte Frau Kohlmann,
wir erkennen Ihre Bemühungen durchaus an und danken Ihnen dafür.
Doch auch wir können Ihre Stellungnahme so nicht stehen lassen. Wir glauben nach wie vor, dass Ihr Amt eine Möglichkeit gehabt hätte, auf die Kirche einzuwirken, dass dazu wohl aber der Mut fehlte.
   Denn: Die marode Kirchenmauer zum neu entstandenen Platz hin war durchgängig und ohne Öffnung. Glauben Sie im Ernst, man hätte einen behindertengerechten Durchgang geschaffen, damit man ihn später durch ein verschlossenes Tor zusperrt. Daran, dass aber ganau dies passieren könnte, hat doch keiner der Planer gedacht.
Deshalb halten wir Ihre Argumentation, dass die "Planung der Platzgestaltung nicht so ins Detail gehend ausgearbeitet (sei), dass die Montage von Toren ausgeschlossen werden kann" mit Verlaub für eine Spitzfindigkeit.
Denn das genau ist ja der "springende Punkt". Nur deswegen haben wir uns an Sie gewandt, weil diese Offenheit ein wichtiges Gestaltungselement war, welches die Kirchengemeinde eigenmächtig außer Kraft gesetzt hat. Außerdem sind öffentliche Gelder geflossen!

Nun ist es wie es ist, aber das musste nochmals gesagt werden.
Mit höflichem Gruß
Elisabeth Sternberg-Siebert
Heinrich Roß

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Obgleich es heftigen Protest gegen den Vorwurf der Spitzfindigkeit und Mutlosigkeit gab, blieben wir gegenüber dem Denkmalamt bei unserer Einschätzung:

"... Trotzdem erlauben wir uns eine andere Interpretation das besagte Törchen betreffend, welches nach Geist und Buchstaben des Kirchplatz-Gestaltungskonzeptes, so wie es uns Anliegern auch vorgestellt wurde, nicht vorgesehen, ja nicht einmal in Erwägung gezogen war.
... Wir haben alle Möglichkeiten (runder Tisch, Unterschriftenlisten, Kirchenleitung, Gespräche usw.) ausgeschöpft bei unseren Bemühungen, diesen Weg zu erhalten. 
Unser allerletzter Versuch war nun, mit Hilfe des Denkmalschutzes wenigstens bezügl. des Törchens zum Platz unseren Kompromissvorschlag (aufschließen und mit automatischer Schließtechnik versehen) wirksam werden zu lassen, womit auch der Durchgang zur Haune weiterhin erhalten bliebe. Wenn ein Amt die gleiche Empfehlung gibt wie eine Privatperson, so hat es erfahrungsgemäß doch eine viel stärkere Wirkung.

... Es ist offensichtlich weder für ein Amt noch für Privatpersonen ohne weiteres möglich, dem Grundgesetz Art. 14/2 (Sozialpflichtigkeit des Eigentums) Geltung zu verschaffen. 

Doch die Ortskirche kann jederzeit eine Änderung herbeiführen, unsere Bitten und Vorschläge liegen seit vielen Monaten auf dem Tisch. .... "

Fazit

Mit einer Umrüstung wenigstens des Tores zum Kirchplatz durch eine automatische Schließtechnik, wie wir es von Anfang an vorgeschlagen haben, wäre allen gedient. Es wäre ein Kompromiss, mit dem doch alle Beteiligten eigentlich  leben könnten.

Bleibt die Kirche bei ihrem "Die Tore bleiben zu", so ist der alte, historische und seit Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten,  öffentlich zugängliche Kirchweg damit Geschichte - wegen Hundescheiße!

 

Wenn das keine Provinzposse ist ....

 

Zur Erinnerung:

 

In Artikel 14 unseres Grundgesetzes steht unter Absatz 2:

 

Eigentum verpflichtet.

Sein Gebrauch soll zugleich

dem Wohle der Allgemeinheit

dienen.